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Pensionskasse · 2. Säule7. November 2026

BVG-Mindestzins steigt 2027 auf 2 %: Was das für dein Pensionskassen-Guthaben heisst

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2027 deutlich an. Hier erfährst du, was der Mindestzins ist, warum er steigt und was du jetzt prüfen solltest.

1,25 %2 %BVG-Mindestzins ab 1. Januar 2027

Was der Bundesrat beschlossen hat

An seiner Sitzung vom 4. November 2026 hat der Bundesrat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz ab Januar 2027 von 1,25 % auf 2 % anzuheben. Er folgt damit der Formel der BVG-Kommission per Ende September 2026. Die Kommission selbst hatte im September noch 1,75 % empfohlen, die Vorschläge der Sozialpartner reichten von 1,25 % bis 3 %.

Was der Mindestzins überhaupt ist

Der Mindestzins legt fest, wie hoch dein Altersguthaben in der Pensionskasse mindestens verzinst werden muss. Er gilt für den obligatorischen Teil nach BVG.

Für den überobligatorischen Teil, also Lohnanteile über dem BVG-Maximum oder freiwillige Leistungen, entscheidet deine Pensionskasse selbst. Viele Kassen verzinsen das gesamte Guthaben mit einem eigenen Satz, der höher oder tiefer liegen kann.

Warum der Satz jetzt steigt

Massgebend sind vor allem die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien. Die 10-jährigen Bundesobligationen stiegen von 0,33 % Ende 2025 auf 0,59 % Ende September 2026. Der Swiss Performance Index legte 2025 um 17,8 % zu.

Die Pensionskassen erzielten laut Schätzung des BSV 2025 durchschnittlich 6,1 % Rendite und stehen mit einem Deckungsgrad von rund 122,5 % solide da. Die Anhebung soll auch die höhere Teuerung seit 2022 ausgleichen.

Was das in Franken bedeutet

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 100 000 CHF obligatorischem Guthaben ergab 1,25 % einen Zins von 1 250 CHF pro Jahr. Mit 2 % sind es 2 000 CHF, also 750 CHF mehr in einem Jahr. Über viele Jahre und mit Zinseszins wird der Unterschied deutlich grösser.

Das Beispiel ist eine Vereinfachung. Wie viel du tatsächlich erhältst, hängt von deiner Kasse und deinem Vorsorgeplan ab.

Was du jetzt prüfen solltest

Nimm deinen aktuellen Vorsorgeausweis zur Hand. Prüfe, wie hoch dein Guthaben ist, welcher Teil obligatorisch ist und mit welchem Satz deine Kasse verzinst.

Der höhere Mindestzins schliesst eine Vorsorgelücke nicht automatisch. Ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse oder mehr Einzahlungen in die Säule 3a für dich lohnen, hängt von deinem Einkommen, deinem Alter und deinen Steuern ab. Genau das rechnen wir in der Gesamtberatung mit deinen echten Zahlen durch.

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Zur Gesamtberatung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Unterlagen deiner Pensionskasse und die Mitteilung des Bundesrats.